Bedingungen

Allgemeine geschäftesbdeingungen von BATORAMA wirksam ab dem 01/01/2016

1. Präambel

Diese Übersetzung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unverbindlich und zur Erleichterung des Verständnisses zur Verfügung gestellt. Im Streitfall gilt einzig die französische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich.
Der Ablauf der Kreuzfahrten und Vermietungen und die ggf. verbundenen Leistungen werden den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untergeordnet. Die Buchung oder der Kauf einer Leistung inklusive über die Webseite zieht von Rechts wegen den uneingeschränkten Beitritt zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. 

2. Buchungs-, Zahlungs- und Zugangsbedingungen 

2.1 EVENTKREUZFAHRTEN 

Eine Eventkreuzfahrt besteht in einer Privatisierung eines Flussfahrzeugs außerhalb des der Öffentlichkeit angebotenen Fahrplans (vordefinierter Vertriebsplan). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Besondere Bedingungen ergänzt, die jedem Kostenvoranschlag zu entnehmen sind. 

2.1.1 Buchung – Bestätigung

Die Schiffsvermietung wird erst nach der Bestätigung des im Vorfeld von BATORAMA erstellten Kostenvoranschlags und der Überweisung der den Besonderen Bedingungen zu entnehmenden Anzahlung entsprechend 40 % des Preises inkl. MwSt. der zu fakturierenden Leistung durch den Kunden registriert. Die Nichteinnahme der Anzahlung durch BATORAMA binnen der festgelegten Frist zieht von Rechts wegen die Stornierung der Buchung nach sich. 
Der Mietpreis bildet eine Pauschale unabhängig von der Anzahl der Passagiere. Die Begleichung der vom Kunden zu zahlenden Beträge muss spätestens am Tag der Leistung erfolgen (vorbehaltlich spezifischer Bedingungen der gestaffelten Zahlung). Im Bedarfsfall sind die nicht inbegriffenen Kosten der Nebenleistungen (Führer, Catering,…) an die Fremdunternehmen oder an BATORAMA direkt zu überweisen. 
 
BATORAMA muss über die Beteiligung von Personen mit Behinderungen unter den Besuchern unterrichtet werden, um die Auswahl des Flussfahrzeugs zu optimieren, dass der Vermietung zugewiesen wird. 

2.1.2 Zugangsbedingungen
Die Schiffe werden am vereinbarten Anlegesteg etwa fünfzehn Minuten vor der Abfahrt angelegt. Besondere Bedingungen in Verbindung mit der vorzeitigen Bereitstellung können zwischen BATORAMA und dem Kunden vereinbart werden. Die vereinbarte Abfahrtszeit muss streng eingehalten werden. Der etwaige Verzug wird unbeschadet der Abwesenheit bestimmter Personen an Bord oder der Nichtbeendigung der vom Kunden organisierten Einrichtung von Material oder nicht bei BATORMA beschäftigter Drittbelegschaft ab dieser Zeit berechnet. 
Um BATORAMA unter Umständen die Möglichkeit zu geben, ihren späteren Verpflichtungen nachzukommen, behält sich im Fall des Verzugs bei der Einschiffung dieselbe das Recht vor, die Kreuzfahrt ohne irgendeine andere Mitteilung und unbeschadet der Bestimmungen nach Ziffer 6 zu stornieren oder umzugestalten oder sie um eine Zeit gleich dem Verzug zu verringern, den der Kunde bei der Einschiffung verursacht hat, ohne dass in diesem letzten Fall irgendein Rückzahlungsanspruch auch im zeitlichen Verhältnis geltend gemacht werden kann. Der Kunde ist im Fall des wahrscheinlichen oder nachgewiesenen Verzugs verpflichtet, BATORAMA fristlos zu informieren. 

2.2 FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT ORGANISIERTE FAHRPLANMÄSSIGE KREUZFAHRTEN 

2.2.1 Kaufmodalitäten

a)    Individuelle Fahrkarten: Der direkte Kauf erfolgt an den unterschiedlichen Verkaufsorten oder im Internet, ohne die Möglichkeit der vorherigen Reservierung oder der gestaffelten Zahlung. Die Schließung des Schalterverkaufs erfolgt 30 Minuten vor der Abfahrt (20 Minuten für einen Kauf an den Automaten am Schiffsanlegeplatz und 1.05 h im Internet). Der Kunde wählt die Anzahl der gewünschten Fahrkarten, den Tag und die Uhrzeit des Besuchs in Abhängigkeit von den verfügbaren Plätzen aus, wobei darauf verwiesen wird, dass der Kauf von mehr als zwanzig (20) Fahrkarten zum Normaltarif den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für „Gruppen“ untergeordnet ist. Bestimmte Abfahrtszeiten können bereits ausverkauft und damit nicht mehr verfügbar sein.

b)    „Gruppenfahrkarten) (Gruppe von zumindest 20 Personen, die den Normaltarif bezahlen) oder Fahrkarten für Vertreter der Tourismusbranche: Diese Fahrkarten werden bis zu einer Stunde vor der Abfahrtszeit entweder im Direktverkauf (Schalter, Automat oder Internet) oder im Rahmen eines Reservierungsantrag per Telefon oder aufgrund aller sonstigen Systeme, die von BATORAMA eingerichtet wurden (darunter auch die Online-Reservierung) verkauft. 
Dieser Reservierungsantrag wird im Rahmen der Möglichkeiten registriert. Der Kunde wählt die Anzahl der gewünschten Fahrkarten, den Tag und die Uhrzeit des Besuchs aus. Er wird nach der Zahlung der vorgesehenen Anzahlung entsprechend 20 % des Gesamtpreises inkl. MwSt. in Übereinstimmung mit der vereinbarten Zahlungsfrist bestätigt, wobei darauf verwiesen wird, dass der Vertrag nach dem Reservierungsverfahren unmittelbar nach dem Eingang der Anzahlung zustande gekommen ist. Die Nichtbegleichung der Anzahlung binnen der vereinbarten und von BATORAMA festgesetzten Frist zieht kraft Gesetzes und ohne Vorankündigung die Stornierung der Option nach sich. 
Sofern dies mit den Besonderen Bedingungen festgelegt wurde oder sich aus einer im Vorfeld von BATORAMA bestätigten Geschäftsvereinbarung ergibt, wird keine Anzahlung gefordert und kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Anfrage des Kunden durch BATORAMA zustande.
Spätestens 60 Minuten vor der gewählten Abfahrtszeit ist der Kunde verpflichtet, den Restbetrag des Fahrkartenpreises am Schalter, an den Automaten oder per Internet zu beglichen, um die Fahrkarten zu erhalten. In Ermangelung der Zahlung des Restbetrags binnen dieser Frist wird die Reservierung storniert; in diesem Fall behält BATORAMA die Anzahlung zur Deckung der Stornierungskosten ein, wobei sie über die Plätze frei verfügen kann. 
Die Erhöhung der Anzahl der Passagiere durch den Kunden vor der Begleichung des Restbetrags zieht einen neuen Anzahlungsanspruch für BATORAMA nach sich, sofern die Anzahl um mehr als 10 Passagiere und mehr als 7 Tage vor der Abfahrt erhöht wird.

c)    Privatisierung einer fahrplanmäßigen Kreuzfahrt: Diese Leistung entspricht unabhängig von der Anzahl der an Bord gehenden Passagier dem Kauf aller verfügbaren Plätze für eine Fahrt zu einem Pauschalpreis (im Rahmen der Platzkapazitäten des Schiffs). Sie wird bis zu 2 Stunden vor der Abfahrtszeit entweder im Zuge des Direktkaufs am Schalter oder im Rahmen eines Reservierungsantrags, der telefonisch oder mit jedem von BATORAMA eingerichteten System eingereicht werden kann (darunter Online-Reservierungen) angeboten. Dieser Antrag wird im Rahmen der Möglichkeiten registriert. Der Kunde wählt den Tag und die Uhrzeit seines Besuchs. Der Antrag wird nach der Überweisung der vorgesehenen Anzahlung entsprechend 20 % des Gesamtpreises inklusive MwSt. binnen der vereinbarten Frist registriert, wobei darauf verwiesen wird, dass der Vertrag nach dem Reservierungsverfahren zustande kommt, sobald die Anzahlung beglichen wurde. Die Nichtbegleichung der Anzahlung binnen der vereinbarten und von BATORAMA festgesetzten Frist zieht kraft Gesetzes und ohne Vorankündigung die Stornierung der Option nach sich. 
Spätestens 120 Minuten vor gewählten Abfahrtszeit ist der Kunde verpflichtet, den Restbetrag des Fahrkartenpreises am Schalter, an den Automaten oder per Internet zu beglichen, um die Fahrkarten zu erhalten. In Ermangelung der Zahlung des Restbetrags binnen dieser Frist wird die Reservierung storniert; in diesem Fall behält BATORAMA die Anzahlung zur Deckung der Stornierungskosten ein, wobei sie über das Schiff und die Plätze frei verfügen kann.

2.2.2 Zugangsbedingungen 

Der Zugang an Bord ohne Fahrschein wird verwehrt. Die Einschiffung erfolgt in der Reihenfolge der Ankunft auf dem Kai. Die Besucher werden gebeten, ¼ Stunde vor der Einschiffung zu erscheinen. Im Fall des Nichterscheinens am Anlegeplatz zur angegebenen Uhrzeit sind keine Rückzahlungen möglich.

2.2.3.    Preis und Zahlungsbedingungen
Die geltenden Preisbedingungen werden am Schalter ausgehangen und sind auf der Webseite (www.batorama.com) verfügbar. Die Preisangabe erfolgt in Euro inklusive MwSt. und die Zahlung kann einzig in dieser Währung erfolgen. Um bestimmte Vergünstigungen oder Ermäßigungen zu beanspruchen, kann an der Kasse, anlässlich der Einschiffung oder an Bord die Vorlage eines Belegs verlangt werden. 

Die Zahlung erfolgt bar (einzig in Euro) und unter Berücksichtigung eines Mindestbetrags von 10 Euro entweder mit einem französischen Scheck, einer französischen Kreditkarte, einem Urlaubsscheck und einer internationalen Kreditkarte (unter Ausschluss der Karten American Express und Diner’s Club). Im Fall der Kreditkartenzahlung haftet BATORAMA nicht für die Kosten für Transaktionen mit Kreditkarten, die ggf. durch die Schwankung des Wechselkurses oder aus anderen Gründen anfallen. Von zugelassenen Unternehmen erstellte Vouchers (oder Gutscheine) werden ab 20 Passagieren nach der Bestätigung durch das Verkaufsmanagement von BATORAMA angenommen. 

2.2.4.    Beschränkung bei der Benutzung der Fahrkarte

Die nach der Zahlung ausgehändigte Fahrkarte ist einzig zum auf der Fahrkarte ausgewiesenen Termin und zur angegebenen Abfahrtszeit gültig. Die Fahrkarte kann nicht zurückgenommen, umgetauscht oder erstattet werden (es sei denn, im mit Ziffer 6 vorgesehenen Fall). Die Fahrkarten sind namentlich und können nicht abgetreten werden so dass der Kunde nicht berechtigt ist, sie einem Dritten zu verkaufen. Im Fall des Verlusts oder des Diebstahls werden die Fahrkarten nicht erstattet. 

2.2.5.    Schiffstyp

Es ist vertraglich festgelegt das der Schiffstyp (abgedeckt oder entdeckt) eingesetzt für die Kreuzfahrten ist unverbindlich und von Batorama frei beschlossen, bis zum Zeitpunkt der Einschiffung, aufgrund der klimatischen Bedingungen und Betriebsbeschränkung. Die Angabe der Typ des Schiffes auf die Websites oder verschiedenen Informationsträger ist daher nur zur Orientierung. Die Verantwortung von Batorama kann daher nicht aufgefordert werden bei einer Änderung der Typ des Schiffes.

3. Vorschriften in Verbindung mit Eventkreuzfahrten, privaten und für die Öffentlichkeit zugänglichen Kreuzfahrten 

3.1. BATORAMA unternimmt alle erforderlichen Anstrengungen, um den reibungslosen Ablauf der Kreuzfahrt unter den anlässlich der Reservierung oder laut Programm vorgesehenen Bedingungen zu gewährleisten. Die Kreuzfahrten werden den für die Flussschifffahrt geltenden Regeln untergeordnet, und BATORAMA behält sich das Recht vor, den befahrbaren oder nicht befahrbaren Zustand der Wasserwege zu bewerten. Die Kreuzfahrten können jederzeit nach der Reservierung und auch am Abreisetag und während der Kreuzfahrt aufgrund von Unwetter, das im Sinne von Artikel 4 als höhere Gewalt betrachtet wird und eine Gefahr für die Sicherheit der beförderten Personen und die Belegschaft, die Schiffe und die Schifffahrtsanlagen darstellt, storniert oder geändert werden. 

3.2 Pflichten der Passagiere:

  • Die Passagiere sind verpflichtet, 15 Minuten vor der Abfahrtszeit auf dem Anlegesteg zu erscheinen. Die Abfahrten finden zu genauen Uhrzeiten statt.
  • Kinder, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen ausdrücklich von einem Erwachsenen begleitet werden. 
  • Ab dem Zeitpunkt, ab dem er zur Einschiffung aufgefordert wird, ist jeder Passagier im Interesse der Sicherheit und Ordnung an Bord verpflichtet, sich unverzüglich und streng an die Anweisungen des Schiffspersonals zu halten. 
  • Wir akzeptieren an Bord unserer Schiffe Hilfstiere und Tiere in Transporttaschen nur in Anwesenheit ihres Verantwortlichen. Unter Verantwortlicher verstehen wir den Besitzer oder jede andere Person, die während der Bootsfahrt für das Tier verantwortlich ist.
    •    Die Papiere der Tiere müssen in Ordnung sein (es gibt keine systematische Überprüfung, aber der Besitzer riskiert eine Kontrolle und wird daher nicht akzeptiert).
    •    Die maximale Größe der Tasche beträgt L42 x B32 x H36 cm.
    •    Wenn die Tasche mit dem Tier auf dem Schoß des Betreuers liegt, fallen keine damit verbundenen Kosten an.
    •    Wenn der Verantwortliche die Tragetasche mit dem Tier darin auf einen Sitz neben sich stellen möchte, kauft er für sein Tier einen Sitzplatz zum Erwachsenentarif (oder Voll- oder Normaltarif). Das Tier in der Tasche sollte so wenig wie möglich mit anderen Kunden in Kontakt kommen. Daher wird eine Einzelperson die Sitze an der Fenster- oder Gangseite bevorzugen. Wenn die Betreuer mindestens zu zweit sind, legen sie die Tasche mit dem Tier auf den Sitz zwischen ihnen.
    •    Wenn das Tier ein Verhalten an den Tag legt, das eine ruhige und saubere Fahrt nicht zulässt, kann es sein, dass der Verantwortliche an der nächstgelegenen Anlegestelle abgeladen wird. Wenn das Verhalten des Tieres eine Reinigung des Bootes voraussetzt, wird dem Verantwortlichen des Tieres eine Mindestentschädigung von 150€ in Rechnung gestellt.
     
  • Es ist verboten, Gegenstand an Bord zu nehmen, die angesichts ihrer Bestimmung oder ihrer Merkmale eine Gefahr für die Sicherheit der Personen, Anlagen und des Schiffs darstellen. 
  • Es ist verboten, an Bord zu rauchen, zu trinken oder zu essen. Für private Kreuzfahrten ist jedoch ein Catering möglich, sofern hierfür die ausdrückliche Genehmigung von BATORAMA vorliegt.
  • BATORAMA lehnt im Fall von Diebstahl. Verlust oder Schäden an Bekleidungsstücken, Handgepäck, Ausrüstungen und anderen persönlichen Gegenständen der Kunden und Passagiere jedwede Haftung ab.
  • BATORAMA behält sich das Recht vor, dem Kunden sämtliche Schäden an Ausrüstungen in Rechnung zu stellen, die von ihm oder einem Mitglied seiner Gruppe an Bord verursacht wurden.
  • BATORAMA behält sich im Fall der unangemessenen Kleidung, eines für die Kreuzfahrt unangemessenen Verhaltens, der Nichteinhaltung einer der Verpflichtungen dieses Artikels oder der erteilten Anweisungen das Recht vor, den Zugang des betreffenden Passagiers an Bord abzulehnen oder ihn im Verlauf der Kreuzfahrt von Bord zu verweisen. Derartige Maßnahmen sind für den betreffenden Passagier nicht mit irgendwelchen Entschädigungsansprüchen oder Ausgleichszahlungen verbunden. BATORAMA ist berechtigt, von ihm die Wiedergutmachung sämtlicher Schäden zu beanspruchen, die auf die Verstöße oder Handlungen zurückgehen, oder demselben im Fall einer gerichtlichen Klage den Streit zu verkünden. 

Die Person, die die Reservierung vornimmt, ist verpflichtet sicherzustellen, dass sämtliche Teilnehmer von diesen Bedingungen und Verpflichtungen Kenntnis genommen haben und ihnen beipflichten.

3.3 Die maximale Anzahl der an Bord zugelassenen Passagiere wird auf jedem Schiff angegeben. Diese Anzahl kann in Abhängigkeit von den für Personen mit Behinderungen vorbehaltenen Plätzen schwanken. Jedes Kind wird als ein Passagier betrachtet. Die Plätze sind nicht nummeriert. Jeder Passagier und auch die Passagiere, die eine Gratisfahrschein beanspruchen können, ist verpflichtet, eine Fahrkarte vorzulegen (ggf. Gruppenfahrkarte).

3.4 Anlässlich der Einschiffung für fahrplanmäßige und der Öffentlichkeit zugängliche Kreuzfahrten bittet die BATORAMA-Belegschaft die Begleitpersonen und die Fahrer von Gruppen, ihre Eigenschaft mit allen Mitteln und vornehmlich der Vorlage eines Berufsausweises zu belegen, um unter Berücksichtigung eines Begleiters pro Gruppe und des Fahrers die kostenlose Leistung in Anspruch zu nehmen. Die Begleiter bürgen für die Einhaltung der Auflagen und Verpflichtungen wie oben und der spezifischen Anweisungen der Schiffsmannschaft durch ihre Gruppe. 

4. Verantwortung

4.1 BATORAMA kann im Fall des Auftretens eines Ereignisses der höheren Gewalt (wie vornehmlich Hochwasser, unsichtiges Wetter, Vereisung der Wasserwege und andere blockierende Unwetter, mechanische Störungen, Entscheidung der zuständigen Behörden oder sonstigen Verwalter der eingeschlagenen Wasserwege), die die Erbringung einer Leistung oder die Änderung der Fahrstrecke, der Fahrzeiten oder der Dauer einer Kreuzfahrt erforderlich machen, unter keinen Umständen haftbar gemacht oder zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet werden. Sieht das Angebot einen Cateringdienst vor, können die Elemente geleifert und dem Kunden in Rechnung gestellt werden, ohne dass diese Tatsache für BATORAMA mit Mehrkosten verbunden ist.
4.2 BATORAMA lehnt unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die aufgrund des in der Folge der Nichteinhaltung verursachten Schadens geltend gemacht werden können. jedwede Haftung in Verbindung mit den Folgen der Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der allgemeinen und besonderen Polizeiverordnungen oder der Anweisungen der Behörden ab.

5. Geschäftsordnung

5.1 In Anlehnung an die Bestimmungen nach Artikel L. 121-20-4 2 des französischen Verbraucherrechts ist das Widerrufsrecht, das im Rahmen des Versandverkaufs vorgesehen ist, für die Leistungen von BATORAMA nicht wirksam. Der Kauf einer Fahrkarte ist rechtsverbindlich.

5.2 Die geltenden Preisbedingungen sind die zum tatsächlichen Termin der Leistung gemäß den Angaben am Verkaufstag dieser Leistung an den Kunden wirksamen Bedingungen. Die Preise werden regelmäßig berichtigt. Sonderpreise können in Abhängigkeit von der Geschäftspolitik von BATORAMA und den mit ihren Partnern getroffenen Vereinbarungen zur Anwendung kommen. 

5.3 Unbeschadet der Bestimmungen im Bereich der Stornierung zieht jedweder Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne Formalitäten (weder vorherige Zahlungserinnerung noch Mahnung) die Fakturierung von Verzugszinsen zum Basiszinssatz zzgl. fünf Prozentpunkte nach sich. Eine Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 € wird für jedes Fachunternehmen im Fall des Zahlungsverzugs fällig. Im Fall der Barzahlung oder der vorzeitigen Zahlung wird kein Skonto gewährt.

5.4 Die Preisbedingungen für die der Öffentlichkeit zugänglichen Kreuzfahrten gelten einzig für die Kreuzfahrt. Die Kommentare sind offen und fakultativ. 

6. Stornierung der Bestellung oder Reservierung

6.1 Stornierung durch den Kunden

Die etwaige Stornierung wird BATORAMA in Schriftform zugestellt, wobei der Eingang der Stornierung für die Anwendung der nachstehenden Stornierungskosten als verbindlich gilt. 

6.1.1 Vollständige Stornierung

Der Kunde kann die vollständige Stornierung seiner Reservierung oder seiner Fahrkarten unter den nachstehenden Bedingungen veranlassen: 

Stornierung durch den Kunden

Es wird vereinbart, dass die Stornierungskosten wie oben die Kosten sind, die unter Ausschluss aller verbundenen Leistungen (Catering, Programm an Bord, …) in Verbindung mit der Privatisierung, die unter den dem Kunden mit dem vorherigen Kostenvoranschlag zur Kenntnis gebrachten Bedingungen gesondert berechnet wird, einzig der Stornierung der Transportleistung und/oder der Bereitstellung des Schiffs im Rahmen der Privatisierung entsprechen. Les Stornierungskosten werden vom Betrag der Anzahlung und/oder aller sonstigen Zahlungen, die bereits angewiesen wurden, abgezogen.

6.1.2 Teilweise Stornierung (Fahrkarten für eine der Öffentlichkeit zugängliche „fahrplanmäßige Kreuzfahrt“)

Der Kunde hat unter den nachstehenden Bedingungen die Möglichkeit, die teilweise Stornierung (bzw. eine Verringerung der Anzahl der eingangs bestellten Passagiere) seiner Reservierung oder seiner Fahrkarten zu veranlassen:  

Zustellungsfrist der teilweisen Stornierung an BATORAMA (in Bezug auf die Abfahrtszeit und den Beginn der Leistung) 
Stornierungskosten
 
DE

Les Stornierungskosten werden vom Betrag der Anzahlung und/oder aller sonstigen Zahlungen, die bereits angewiesen wurden, abgezogen.

6.2 Stornierung oder Teilstrecke auf Verschulden von BATORAMA

6.2.1 Teilweise Stornierung der geplanten Strecke
  • Im Fall der Stornierung der Gesamtheit der Leistungen durch BATORAMA oder der Unmöglichkeit der Schifffahrt mit Ausnahme der höheren Gewalt bietet BATORAMA dem Kunden die folgenden Möglichkeiten
  • im Hinblick auf eine Fahrkarte für eine „der Öffentlichkeit zugängliche fahrplanmäßige Kreuzfahrt: eine andere Abfahrtszeit für eine vergleichbare Kreuzfahrt, eine „Openfahrkarte“ (Gutschein für einen Fahrschein, der binnen einer von BATORAMA vorgegebenen Frist von zumindest drei Monaten einzulösen ist) oder vollständige Rückzahlung. 
  • im Hinblick auf eine Privatisierung: eine andere Abfahrtszeit für eine vergleichbare Kreuzfahrt zu einem Termin und einer Uhrzeit, die in Abhängigkeit von den Kapazitäten vereinbart werden, oder vollständige Rückzahlung.

BATORAMA haftet nicht für etwaige direkte oder indirekte Schäden, die sich aus dieser Stornierung oder Unmöglichkeit ergeben. 

6.2.2 Teilstrecke
Im Fall der Unmöglichkeit, ganz gleich, aus welchen Gründen (mechanische Störung, Hochwasser, Unwetter, behördliches Verbot etc.) unter Ausschluss der höheren Gewalt, die gesamte Kreuzfahrt planmäßig durchzuführen, wird dem Kunden anteilmäßig zur zurückgelegten Strecke eine Preisreduzierung gewährt.
 
6.2.3 Rückzahlungsmodalitäten 

Die direkte Rückzahlung am Schalter ist nicht möglich. Die vom Kunden beanspruchten Rückzahlungen erfordern ausdrücklich eines schriftlichen Antrags, der binnen einer Frist von maximal einem Monat nach dem Termin der Leistung auf dem Postweg zuzusenden oder einzureichen ist, wobei das von der BATORAMA-Belegschaft zur Verfügung gestellte oder am Schalter erhältliche Formular zu verwenden ist; dieses ergänzte Formular ist nebst der Originalfahrkarte einzureichen. Nach der Beendigung dieser Frist werden etwaige Rückzahlungsanträge nicht mehr bearbeitet.

7. Schutz der persönlichen Daten

Zum Zwecke der Bearbeitung der Bestellungen und des Angebots ihrer Leistungen ist BATORAMA verpflichtet, die persönlichen Daten des Kunden zu verarbeiten, die anlässlich der Einschreibung auf der Webseite und/oder der Bestellung von Fahrkarten hinterlassen werden. Die Informationen in Verbindung mit der Erfassung der persönlichen Daten können in ihrer Gesamtheit im Abschnitt „Vertraulichkeitspolitik“ der Webseite eingesehen werden. 

8. Verschiedenes

BATORAMA behält sich jederzeit die Möglichkeit vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei die neue Fassung in diesem Fall für die ab dem Aushang derselben abgeschlossenen Verträge gilt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Hinblick auf alle sonstigen Bestimmungen, die den vom Kunden übermittelten Unterlagen zu entnehmen sind, vorrangig. 

9. Streitfall 

Einzig das französische Recht ist anwendbar. Etwaige Streitfälle in Bezug auf den Hafen mit Selbstverwaltung Strasbourg werden den zuständigen Gerichten in Strasbourg angetragen. Im Fall eines Kunden, der als Verbraucher oder Nichtfachmann eintritt, können alternativ die zuständigen Gerichte im Amtsbezirk ihres Wohnorts gewählt werden.