Wir akzeptieren an Bord unserer Schiffe Hilfstiere und Tiere in Transporttaschen nur in Anwesenheit ihres Verantwortlichen. Unter Verantwortlicher verstehen wir den Besitzer oder jede andere Person, die während der Bootsfahrt für das Tier verantwortlich ist.

  1. Die Papiere der Tiere müssen in Ordnung sein (es gibt keine systematische Überprüfung, aber der Besitzer riskiert eine Kontrolle und wird daher nicht akzeptiert).
  2. Die maximale Größe der Tasche beträgt L42 x B32 x H36 cm.
  3. Wenn die Tasche mit dem Tier auf dem Schoß des Betreuers liegt, fallen keine damit verbundenen Kosten an.
  4. Wenn der Verantwortliche die Tragetasche mit dem Tier darin auf einen Sitz neben sich stellen möchte, kauft er für sein Tier einen Sitzplatz zum Erwachsenentarif (oder Voll- oder Normaltarif). Das Tier in der Tasche sollte so wenig wie möglich mit anderen Kunden in Kontakt kommen. Daher wird eine Einzelperson die Sitze an der Fenster- oder Gangseite bevorzugen. Wenn die Betreuer mindestens zu zweit sind, legen sie die Tasche mit dem Tier auf den Sitz zwischen ihnen.
  5. Wenn das Tier ein Verhalten an den Tag legt, das eine ruhige und saubere Fahrt nicht zulässt, kann es sein, dass der Verantwortliche an der nächstgelegenen Anlegestelle abgeladen wird. Wenn das Verhalten des Tieres eine Reinigung des Bootes voraussetzt, wird dem Verantwortlichen des Tieres eine Mindestentschädigung von 150€ in Rechnung gestellt. 
  6. Für Hunde an der Leine können Sie sich an Patchguard, den Hundehütedienst in Straßburg, wenden.